WorkingHolidayVisum: Beantragung und Vorbereitungen
mal wieder: 3 konkrete Frage zu Working Holiday Antrag
Hallo,
endlich ist es wieder soweit. Nächstes Jahr solls Japan gehen, um hoffentlich auch dort arbeiten zu können. Ich weiß, dass es hier schon viele viele Threads zum Thema gibt, habe aber noch nicht das richtige gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir mit ein paar Erfahrungen weiterhelfen?
- wie läuft das mit der Auslandskrankenversicherung? Auf der Botschaftsseite steht, man muss für den Aufenthalt eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung nachweisen. Das ist ja wohl nicht einfach nur die typische "Urlaubs-ADAC-was weiss ich" Versicherung für 7 Euro. Für welchen Zeitraum muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen sein? Für ein ganzes Jahr? Ich hätte ansonsten erstmal für 3 MOnate eine abgeschlossen, die eventuell verlängert werden kann. Weil ich weiss ja nich mal, ob ich dann wirklich 1 Jahr bleiben kann. Das hängt ja im Prinzip stark vom Geld ab.
Wie habt ihr das gemacht? Hat jemand Versicherungstipps? (hat jemand Erfahrung mit der Victoria, die hört sich nämlich ganz gut an)
in Japan braucht man dann keine Versicherung mehr? Oder ist man dann automatisch über Arbeitgeber auch dort versichert?
- wie streng wird das mit den 90 Arbeitstagen gehalten? Bzw. hat schonmal jemand von euch mehr bzw. das ganze Jahr mit WH gearbeitet?
kann man im Fall auch vom WH Visum auf ein Arbeitsvisum wechseln (falls mal einen Arbeitgeber gefunden hat, der das sponsort)?
- gilt das Visum ab Ausstellungsdatum, oder kann ich beim Antrag irgendwoo angeben, dass es z.B. ab dem 10.1.2006 gelten soll?
Grüße und Danke
endlich ist es wieder soweit. Nächstes Jahr solls Japan gehen, um hoffentlich auch dort arbeiten zu können. Ich weiß, dass es hier schon viele viele Threads zum Thema gibt, habe aber noch nicht das richtige gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir mit ein paar Erfahrungen weiterhelfen?
- wie läuft das mit der Auslandskrankenversicherung? Auf der Botschaftsseite steht, man muss für den Aufenthalt eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung nachweisen. Das ist ja wohl nicht einfach nur die typische "Urlaubs-ADAC-was weiss ich" Versicherung für 7 Euro. Für welchen Zeitraum muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen sein? Für ein ganzes Jahr? Ich hätte ansonsten erstmal für 3 MOnate eine abgeschlossen, die eventuell verlängert werden kann. Weil ich weiss ja nich mal, ob ich dann wirklich 1 Jahr bleiben kann. Das hängt ja im Prinzip stark vom Geld ab.
Wie habt ihr das gemacht? Hat jemand Versicherungstipps? (hat jemand Erfahrung mit der Victoria, die hört sich nämlich ganz gut an)
in Japan braucht man dann keine Versicherung mehr? Oder ist man dann automatisch über Arbeitgeber auch dort versichert?
- wie streng wird das mit den 90 Arbeitstagen gehalten? Bzw. hat schonmal jemand von euch mehr bzw. das ganze Jahr mit WH gearbeitet?
kann man im Fall auch vom WH Visum auf ein Arbeitsvisum wechseln (falls mal einen Arbeitgeber gefunden hat, der das sponsort)?
- gilt das Visum ab Ausstellungsdatum, oder kann ich beim Antrag irgendwoo angeben, dass es z.B. ab dem 10.1.2006 gelten soll?
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Re: mal wieder: 3 konkrete Frage zu Working Holiday Antrag
heather22 hat geschrieben:- wie läuft das mit der Auslandskrankenversicherung? Auf der Botschaftsseite steht, man muss für den Aufenthalt eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung nachweisen.
Soweit ich weiß steht dort, dass man sie für die Zeit des Aufenthalts nachweisen muß... wenn du also vorhast ein Jahr zu bleiben, dann mußt du auch eine Versicherung für ein Jahr vorweisen denke ich.
Ich war ja seinerzeit offiziell Student und hab' mir da einen internationalen Studentenausweis besorgt, da gab es dann Werbung für eine (ich glaube recht günstige) Versicherung dabei... ich glaub' etwa ein Euro pro Tag... wäre ich früher him gekommen hätte ich den Rest erstattet bekommen?
Am besten erkundigst du dich einfach mal telefonisch bei ein paar Versicherungen... für kürzere Aufenthalte (bis zu 3 Monaten) sind viele Leute sogar schon irgendwo versichert ohne es zu wissen... solltest mal die bestehenden Versicherungen checken.
- wie streng wird das mit den 90 Arbeitstagen gehalten? Bzw. hat schonmal jemand von euch mehr bzw. das ganze Jahr mit WH gearbeitet?
kann man im Fall auch vom WH Visum auf ein Arbeitsvisum wechseln (falls mal einen Arbeitgeber gefunden hat, der das sponsort)?
Was für 90 Arbeitstage? Wo hast du das denn her? Soweit ich weiß gibt es beim Working Holiday Visum in Japankeinerlei einschränkungen... du kannst auch 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche für ein Jahr arbeiten, wenn du willst... es sei denn das wurde inzwischen geändert.
Ich glaube im umgekehrten Falle (Japaner kommt mit WHV nach D) gibt es solch eine Einschränkung.
Das mit dem Wechsel ist wohl möglich.
- gilt das Visum ab Ausstellungsdatum, oder kann ich beim Antrag irgendwoo angeben, dass es z.B. ab dem 10.1.2006 gelten soll?
An den Antrag erinnere ich mich nicht mehr so genau, aber mein Visum galt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr... in der Zeit musste ich in Japan einreisen und vom Einreisetag an betrug die Aufenthaltserlaubniss ebenfalls ein Jahr.
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Re: mal wieder: 3 konkrete Frage zu Working Holiday Antrag
The Small One hat geschrieben:- wie streng wird das mit den 90 Arbeitstagen gehalten? Bzw. hat schonmal jemand von euch mehr bzw. das ganze Jahr mit WH gearbeitet?
kann man im Fall auch vom WH Visum auf ein Arbeitsvisum wechseln (falls mal einen Arbeitgeber gefunden hat, der das sponsort)?
Was für 90 Arbeitstage? Wo hast du das denn her? Soweit ich weiß gibt es beim Working Holiday Visum in Japankeinerlei einschränkungen... du kannst auch 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche für ein Jahr arbeiten, wenn du willst...
Das AUswärtige Amt Dtl. schreibt von 90 Tagen, während alle japanischen Quellen nichts darüber berichetn. Im Zweifelsfall immer den astgeber fragen.
Falls du den Link noch nicht kennen solltest, hier ist sehr liebevoll noch einmal alles, was man imho zum WH wissen sollte, szusammen gefasst:
http://www.shoubu.de/jap_working.htm
Ralf
The method (of learning Japanese) recommended by experts is to be born as a Japanese baby and raised by a Japanese family, in Japan. And even then it's not easy. (Dave Barry)
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Re: mal wieder: 3 konkrete Frage zu Working Holiday Antrag
ralferly hat geschrieben:Das AUswärtige Amt Dtl. schreibt von 90 Tagen, während alle japanischen Quellen nichts darüber berichetn. Im Zweifelsfall immer den astgeber fragen.
Wo genau steht das da?
Sicher, dass es nicht um Working Holiday Maker in Deutschland geht? Denn, wie gesagt, hier gibt es diese Einschränkung... obwohl es nicht unbedingt fair ist. Ich glaube in Neuseeland gibt es da auch eine Einschränkung, die besagt, dass man nur eine bestimmte Zahl an Tagen bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten darf.
Für Japan sind mir aber keine Einschränkungen bekannt... ich schätze sowas hätte dann auch auf der Arbeitserlaubniss stehen müssen, die man mir damals in den Reisepass getackert hatte.
ja die Angaben gehen hier leider überall ein wenig auseinander, auch was das Alter betrifft. Werde mich einfach an die Vorgaben des japanischen Konsulats in Düsseldorf halten, denn die vergeben ja schließlich das Visum und werden wohl am besten wissen, was sie sehen wollen. Habe dort wegen der Krankenversicherung nachgefragt.
Generell ist es ja kein Thema mit der Auslands KV. DKV und Victoria sind da ja beide recht günstig. Nur weiß ich ja am Anfang nicht ob ich dann wirklich ein Jahr bleiben werde (ich hoffe zwar sehr;-) und irgendwie würde ich mir das dann gerne sparen, noch ein paar Monate auf ner KV rumzuhängen. Denn wenn ich wieder zurückbin, ist das Geld eh knapp genug ;-)
Generell ist es ja kein Thema mit der Auslands KV. DKV und Victoria sind da ja beide recht günstig. Nur weiß ich ja am Anfang nicht ob ich dann wirklich ein Jahr bleiben werde (ich hoffe zwar sehr;-) und irgendwie würde ich mir das dann gerne sparen, noch ein paar Monate auf ner KV rumzuhängen. Denn wenn ich wieder zurückbin, ist das Geld eh knapp genug ;-)
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Re: mal wieder: 3 konkrete Frage zu Working Holiday Antrag
The Small One hat geschrieben:ralferly hat geschrieben:Das AUswärtige Amt Dtl. schreibt von 90 Tagen, während alle japanischen Quellen nichts darüber berichetn. Im Zweifelsfall immer den astgeber fragen.
Wo genau steht das da?
Sicher, dass es nicht um Working Holiday Maker in Deutschland geht?
Exakt, hab' gerade nocheinmal nachgesehen. Die Irrungen haben ihren Ursprung darin, dass nicht noch einmal genau geschrieben wurde, dass die Einschränkungen fürs dt. WH gelten...
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- Keita
Die 90-Tage Beschraenkung gibt es nicht fuer Deutsche.
Die gelten, soweit ich weiss, nur fuer Japaner die das WHV machen.
Du kannst also bis zum Umfallen arbeiten. Solltest du auf deinem Antrag natuerlich nicht angeben sondern eher so schreiben, dass du zur Haelfte arbeiten willst und zur Haelfte reisen willst. Deswegen heisst es ja auch Working Holiday . Was du am Ende dann vor Ort machst, ist egal.
Ich hatte die Versicherung bei der DKV abgeschlossen und im Monat was um die 21 (irgendwas im 20er Bereich wars) Euro bezahlt. War ich zufrieden mit. Allerdings kam ich nicht in die missliche Situation die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen zu muessen. Aber ich denke mal mit der DKV bist du gut beraten.
Die DKV Mitgliedschaft kannst du uebrigens , wenn du frueher zurueckkehren solltest, vorzeitig beenden. Das sagte mir zumindest damals der Mensch bei dem ich die Versicherung abschloss.
Ich hatte mein Visum damals irgendwann im Juli oder August beantragt u. abgeholt und bin auch erst Mitte September geflogen. Auf dem Visum steht zwar das Ausstellungsdatum drauf, aber gueltig ist das Visum erst ab dem Tag wo du einreist. Und ab da gilt das Jahr dann fuers WHV. Das Einreisedatum wird dann auch auf deiner Alien Registration Card vermerkt.
Die gelten, soweit ich weiss, nur fuer Japaner die das WHV machen.
Du kannst also bis zum Umfallen arbeiten. Solltest du auf deinem Antrag natuerlich nicht angeben sondern eher so schreiben, dass du zur Haelfte arbeiten willst und zur Haelfte reisen willst. Deswegen heisst es ja auch Working Holiday . Was du am Ende dann vor Ort machst, ist egal.
Ich hatte die Versicherung bei der DKV abgeschlossen und im Monat was um die 21 (irgendwas im 20er Bereich wars) Euro bezahlt. War ich zufrieden mit. Allerdings kam ich nicht in die missliche Situation die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen zu muessen. Aber ich denke mal mit der DKV bist du gut beraten.
Die DKV Mitgliedschaft kannst du uebrigens , wenn du frueher zurueckkehren solltest, vorzeitig beenden. Das sagte mir zumindest damals der Mensch bei dem ich die Versicherung abschloss.
Ich hatte mein Visum damals irgendwann im Juli oder August beantragt u. abgeholt und bin auch erst Mitte September geflogen. Auf dem Visum steht zwar das Ausstellungsdatum drauf, aber gueltig ist das Visum erst ab dem Tag wo du einreist. Und ab da gilt das Jahr dann fuers WHV. Das Einreisedatum wird dann auch auf deiner Alien Registration Card vermerkt.
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Keita hat geschrieben:Auf dem Visum steht zwar das Ausstellungsdatum drauf, aber gueltig ist das Visum erst ab dem Tag wo du einreist.
Nicht das Visum (Einreiseerlaubniss) mit der Aufenthaltserlaubniss verwechseln. Das Visum gilt ab Ausstellungsdatum, die Aufenthaltsgenehmigung gilt ab Einreise.
erstmal Danke an alle!
ok, die Info mit der 90 Tage Beschraenkung kommt tatsächlich von der Seite des Deutschen Auswärtigen Amt und gilt WH Macher in D.
Auf der Seite vom Generalkonsulat in Düsseldorf gibts übrigens Formulare für die Aufenthaltsplanung (naja, die Links funktionieren nicht, sehr gut!). Wie detailiert hast du/ihr das angegeben? Muss man für das ganze Jahr jeden Monat was angeben, z.B. April-Mai Tokio, Juni-August Kyoto etc... mit Sightseeing Programm ....?
Hab mir das Angebot der DKV angeschaut und das sieht eigentlich echt ganz gut aus. Leider sinds bei mir mittlerweile 45,- im Monat (weil weiblich und nicht mehr ganz sooo jung), aber das ist immer noch super. Und falls ich die nicht vorzeitig kündigen könnte, erlischt sie sowieso wenn ich länger als 3 Monate wieder in Deutschland bin.
ja danke, das war genau meine Frage, ob die "Aufenthaltsgenehmigen" dann nach Einreise 1 Jahr lang gilt. Macht ja auch Sinn... und war bei meinem Studentenvisum für Japan eigentlich auch nicht anders.
Keita hat geschrieben:Die 90-Tage Beschraenkung gibt es nicht fuer Deutsche.Die gelten, soweit ich weiss, nur fuer Japaner die das WHV machen.
Du kannst also bis zum Umfallen arbeiten. Solltest du auf deinem Antrag natuerlich nicht angeben sondern eher so schreiben, dass du zur Haelfte arbeiten willst und zur Haelfte reisen willst.
ok, die Info mit der 90 Tage Beschraenkung kommt tatsächlich von der Seite des Deutschen Auswärtigen Amt und gilt WH Macher in D.
Auf der Seite vom Generalkonsulat in Düsseldorf gibts übrigens Formulare für die Aufenthaltsplanung (naja, die Links funktionieren nicht, sehr gut!). Wie detailiert hast du/ihr das angegeben? Muss man für das ganze Jahr jeden Monat was angeben, z.B. April-Mai Tokio, Juni-August Kyoto etc... mit Sightseeing Programm ....?
Keita hat geschrieben:Ich hatte die Versicherung bei der DKV abgeschlossen und im Monat was um die 21 (irgendwas im 20er Bereich wars) Euro bezahlt. War ich zufrieden mit. Allerdings kam ich nicht in die missliche Situation die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen zu muessen. Aber ich denke mal mit der DKV bist du gut beraten.
Die DKV Mitgliedschaft kannst du uebrigens , wenn du frueher zurueckkehren solltest, vorzeitig beenden. Das sagte mir zumindest damals der Mensch bei dem ich die Versicherung abschloss.
Hab mir das Angebot der DKV angeschaut und das sieht eigentlich echt ganz gut aus. Leider sinds bei mir mittlerweile 45,- im Monat (weil weiblich und nicht mehr ganz sooo jung), aber das ist immer noch super. Und falls ich die nicht vorzeitig kündigen könnte, erlischt sie sowieso wenn ich länger als 3 Monate wieder in Deutschland bin.
Keita hat geschrieben:.. aber gueltig ist das Visum erst ab dem Tag wo du einreist. Und ab da gilt das Jahr dann fuers WHV. Das Einreisedatum wird dann auch auf deiner Alien Registration Card vermerkt.
ja danke, das war genau meine Frage, ob die "Aufenthaltsgenehmigen" dann nach Einreise 1 Jahr lang gilt. Macht ja auch Sinn... und war bei meinem Studentenvisum für Japan eigentlich auch nicht anders.
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heather22 hat geschrieben:Auf der Seite vom Generalkonsulat in Düsseldorf gibts übrigens Formulare für die Aufenthaltsplanung (naja, die Links funktionieren nicht, sehr gut!). Wie detailiert hast du/ihr das angegeben? Muss man für das ganze Jahr jeden Monat was angeben, z.B. April-Mai Tokio, Juni-August Kyoto etc... mit Sightseeing Programm ....?
Naja, eine grobe Planung halt. Man gibt halt an, welche Monate man ungefähr vor hat wo zu sein, und was zu machen; da reicht dann auch schon ein Wort.
Letztlich ist es sowieso egal. Sobald du das Visum hast kräht kein Hahn mehr dannach. Man könnte dich höchstens während des persönlichen Gesprächs kurz darauf ansprechen, warum es nun ausgerechnet dieser Ort/diese Region sein soll und ob du möglicherweise Bekannte dort hast, aber letztlich scheint diese Planung recht überflüssig zu sein... Bürokratie halt; zu nichts gut, aber muß da sein. ;)
- Airmack
Jo ich habe es auch mehr als grob angegeben. Aber halt so kleine Schmackerl, wie 6. August Hiroshima etc. und ich habe auch ganz deutlich geschrieben, dass meine Planung, je nachdem wie das mit dem Arbeitsplatz oder der Sprachschule aussieht, sich von Grund auf verändern kann.
Es hat aber auch nie wirklich jemand nachgefragt. Einfach 1 DIN A4 Seite mit groben Orts, Zeit und was du machen möchtest angeben,dann sollte es klappen.
Es hat aber auch nie wirklich jemand nachgefragt. Einfach 1 DIN A4 Seite mit groben Orts, Zeit und was du machen möchtest angeben,dann sollte es klappen.
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